Barrierefreiheits-erklärung

Vision Reality GbR ist bemüht, ihre Website im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Vorgaben zur digitalen Barrierefreiheit möglichst zugänglich zu gestalten. Ziel ist es, allen Menschen einen einfachen und selbstbestimmten Zugang zu unseren Informationen und Angeboten zu ermöglichen. Grundlage hierfür sind insbesondere die Anforderungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) sowie die technischen Standards der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist derzeit teilweise mit den Anforderungen zur Barrierefreiheit vereinbar. Einzelne Inhalte oder Funktionen sind aktuell noch nicht vollständig barrierefrei nutzbar. Wir arbeiten fortlaufend daran, bestehende Barrieren zu identifizieren und zu verbessern.

Bereits umgesetzte Maßnahmen

  • Klare Navigationsstruktur
  • Gut lesbare Texte und übersichtliche Seitenaufteilung
  • Responsive Darstellung für mobile Endgeräte
  • Tastaturbedienbarkeit zentraler Navigationselemente
  • Laufende technische Optimierungen der Website

 

Derzeit bekannte Einschränkungen

  • Einzelne Bilder oder Grafiken verfügen noch nicht überall über vollständige Alternativtexte
  • Manche Farbkontraste können auf älteren Seitenbereichen eingeschränkt sein
  • Eingebundene Drittanbieter-Inhalte, zum Beispiel Karten, Videos oder externe Plugins, sind nicht immer vollständig barrierefrei
  • PDF-Dateien oder ältere Dokumente sind teilweise noch nicht barrierefrei aufbereitet
  • Formulare können in Einzelfällen noch Optimierungsbedarf haben

 

Feedback und Kontakt

Wenn Ihnen Barrieren auf unserer Website auffallen oder Sie Informationen in barrierefreier Form benötigen, freuen wir uns über Ihre Nachricht.

Vision Reality GbR
Eschenstraße 22
82024 Taufkirchen

Telefon: +49 89 201 75 121
E-Mail: info@vr.vision-reality-entwurf.de

Durchsetzungsverfahren

Falls Sie innerhalb einer angemessenen Frist keine zufriedenstellende Antwort auf Ihre Anfrage zur Barrierefreiheit erhalten, können Sie sich an die zuständige Schlichtungs- oder Durchsetzungsstelle Ihres Bundeslandes wenden.

Stand dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 26. April 2026 erstellt und basiert auf einer internen Prüfung der Website.